Einstufung und Kennzeichnung

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TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 10: Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen 1
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen für alle Registrierungen
Artikel 22: Weitere Pflichten des Registranten 1
TITEL III: GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
KAPITEL 3: Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
Artikel 29: Foren zum Austausch von Stoffinformationen 1
TITEL X: DIE AGENTUR
Artikel 76: Zusammensetzung 1
TITEL XII: INFORMATIONEN
Artikel 119: Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit 2
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN 1
1.0.: Einleitung 1
1.3.: Schritt 3: Einstufung und Kennzeichnung 1
3.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE UMWELT 1
3.0.: Einleitung 1
3.2.: Schritt 2: Einstufung und Kennzeichnung 1
Anlagen 1 bis 6
erläuterungen zu den spaltenüberschriften: Erläuterungen zu den Spaltenüberschriften 1