DNEL

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TITEL XII: INFORMATIONEN
Artikel 119: Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN 2
1.0.: Einleitung 2
1.1.: Schritt 1: Bewertung von Informationen, die nicht am Menschen gewonnen wurden 1
1.4.: Schritt 4: Ermittlung des DNEL-Werts/der DNEL-Werte (Derived No-Effect Level) 10
6.: RISIKOBESCHREIBUNG 3
7.: FORMAT DES STOFFSICHERHEITSBERICHTS 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
8.: ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.: Zu überwachende Parameter 2
ANHANG XI: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
3.: STOFFSPEZIFISCHE EXPOSITIONSABHÄNGIGE PRÜFUNG 4
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 2
Anlage 11 2